Schrottimmobilie.ch
Die Seite rund um überteuerte Immobilien-Kapitalanlagen der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Schäfer Riedl Baetcke

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Schrottimmobilie – ein Thema auch in der Schweiz?

Unsere Kanzlei ist seit Anfang der Diskussion in Deutschland um die Bankenhaftung (Ende 1998) bei überfinanzierten Immobilien (sogenannten Schrottimmobilien) auf Seiten von Erwerbern tätig. Unser Ziel ist die teilweise existenzbedrohende Situation für den Erwerber und Darlehensnehmer zu verbessern. Dies gelingt vor allem durch außergerichtliche Einigungen mit Banken, Verzichte oder Teilverzichte sind aus rechtlichen, besonders aber auch aus wirtschaftlichen Gründen häufig möglich. Dabei haben wir zunehmend festgestellt, dass Immobilienobjekte in Deutschland auch an

  • in der Schweiz lebende Deutsche
  • sowie an Schweizer selbst

vermittelt wurden, häufig durch eine deutsche Bank finanziert, teilweise aber auch zum Beispiel durch schweizer Banken. Die Vermittler selbst stammen im Regelfall aus Deutschland. Wir betreuen deswegen mehr und mehr Mandanten gerade auch in der Schweiz, vornehmlich aus dem deutschsprachigen Bereich. Aus den von uns erzielten weit 4-stelligen individuellen Einigungen für Mandanten, ergibt sich zwischenzeitlich auch eine rund 3-stellige Zahl von in der Schweiz lebenden betroffenen Kapitalanlegern.
 

Alle Hinweise auf unseren Internetseiten beruhen naturgemäß auf deutschem Recht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass häufig gerade deutsche Banken gezwungen sind, Anleger vor Schweizer Gerichten in Anspruch zu nehmen. Wir erleben dann häufig, wie „mühevoll“ sich Schweizer Gerichte mit dem komplexen deutschen Recht zum Thema Schrottimmobilie tun.

Eine Erstberatung lohnt sich (fast) immer

Entgegen der Angaben im Vermittlungsgespräch sind die eigentlich als Kapitalanlage gedachten Immobilien häufig schwer oder gar nicht veräußerbar, die Vermietung gestaltet sich problematisch, Sonderumlagen und erhöhte Renovierungskosten drohen. Anleger geraten deshalb oft in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, Handeln ist geboten.
 

Wir prüfen die Haftung von Banken, Bauträgern, Treuhändern, Vermittlern und Initiatoren. In vielen Fällen vertreten wir Erwerber geschlossener Immobilienfonds oder aus Wohnungseigentümergemeinschaften sowohl bei außergerichtlichen Lösungen als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir informieren Sie über die einschlägige Rechtsprechung und denkbare Lösungsoptionen.

 

Unsere Kanzlei ist von Beginn an (Ende 1998) mit dem Thema Bankenhaftung beschäftigt und hat in einer Vielzahl von Fällen Erwerbern in ganz Deutschland zu erheblichen Verzichten bzw. Teilverzichten gegenüber Bank außergerichtlich wie gerichtlich verholfen. Keine Interessengemeinschaften, Pools oder ähnliches führen zum Ziel, es geht ausschließlich um individuelle Lösungen mit überschaubarem Kostenaufwand zur Verbesserung der Lebenssituation des einzelnen Erwerbers einer Schrottimmobilie oder eines geschlossenen Immobilienfonds.
 

 

Die sinnvolle Vorgehensweise ergibt sich in folgenden Schritten:

  1. Erstberatung
     
    1. Ausführliche persönliche Erstberatung (cirka 1,5 – 2 Stunden) zur Feststellung der Vorgehensmöglichkeiten (Kosten 190,00 EUR netto zzgl. Auslagen 20,00 EUR, zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer)
       
    2. Auf Absprache auch außerhalb unserer Kanzleistandorte möglich, beispielsweise in Zürich oder Basel (Kosten 290,00 EUR netto, zzgl. Auslagen 20,00 EUR, zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer). Das Ergebnis der persönlichen Erstberatung wird dabei schriftlich noch ausführlich zusammengefaßt.
       
    3. In Einzelfällen, soweit persönliche Erstberatungen nicht möglich sind, kann eine schriftliche Erstberatung erfolgen, die abgleicht, ob es sinnvoll ist, gegebenenfalls eine eingehendere Erstberatung durchzuführen. (Kosten 60,00 EUR netto, zzgl. Auslagen 9,00 EUR, zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer).

       
  2. Außergerichtliches Vorgehen
     
    Bei positiv beurteilten Chancen ist ein außergerichtliches Vorgehen mit dem Ziel eines Verzichts/Teilverzichts seitens der Bank möglich, auf entstehende Kosten wird im Zuge der Erstberatung genau hingewiesen.
     
  3. Klagweises Vorgehen
     
    Im Einzelfall ist ein gerichtliches Vorgehen denkbar. Im Regelfall aus Kostengründen nur, soweit eine Rechtsschutzversicherung eingreift.

Formular für schriftliche Erstberatung >

Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auch unter:
www.schrottimmobilie.de > 
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